Reisekrankenversicherung: In welchen Fällen ist sie sinnvoll und was leistet sie?

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung bietet Ihren Versicherten bei jedem Notfall auf Reisen im Ausland einen umfassenden Versicherungsschutz. Reisende, die öfter im Jahr unterwegs sind, müssen sich nicht darum sorgen, dass sie unvorhergesehene Kosten allein tragen müssen. Bei einem Unfall oder einer Erkrankung beteiligt sich die Reisekrankenversicherung an den Aufwendungen.

Wann ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist besonders dann zu empfehlen, wenn ein Versicherter sich mehrmals im Jahr auf Reisen begibt. Die gesetzliche Krankenversicherung steht nur für die Übernahme der Kosten ein, wenn die deutsche Regierung mit der Regierung des Urlaubslandes ein entsprechendes Sozialabkommen abgeschlossen hat.

Dem sogenannten »Schengen-Abkommen« haben sich die meisten europäischen Länder angeschlossen. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung z.B. nicht für die Kosten eines Rücktransports aufkommt, wenn der Unfall oder die Erkrankung in einem Land auftritt, mit dem dieses Sozialabkommen nicht abgeschlossen wurde.

Die Versicherten profitieren in diesem Fall von dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die sowohl die Behandlungskosten vor Ort als auch den finanziellen Aufwand für den Rücktransport des erkrankten Versicherten übernimmt. Eine Reisekrankenversicherung wie die TravelSecure Reisekrankenversicherung übernimmt darüber hinaus auch die Organisation des Rücktransports.

Was leistet eine Reisekrankenversicherung?

Schließt eine Person, die gerne verreist, eine private Reisekrankenversicherung ab, übernimmt der Versicherungsträger alle Kosten, die für eine medizinische Behandlung nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung anfallen. Kann die notwendige medizinische Versorgung vor Ort nicht gewährleistet werden, ist häufig ein Rücktransport der versicherten Person erforderlich. Aber auch hier besteht kein Grund, sich um überhöhte Kosten oder finanzielle Einbußen Gedanken zu machen. Der Versicherte profitiert in diesem Fall davon, dass auch sämtliche Kosten von dem Träger der privaten Reisekrankenversicherung übernommen werden.

Zudem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung oder den Rücktransport eines Versicherten in sein Heimatland nur bis zur Höhe eines bestimmten Standardsatzes. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss eine versicherte Person allein tragen. Bei dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung kann die versicherte Person davon ausgehen, dass auch die Kosten, die über den Standardsatz hinausgehen, von dem Versicherungsträger übernommen werden.

Der ergänzende Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure(R) unterstützt die Versicherten zudem, wenn sie sich im Ausland mit dem Coronavirus infiziert haben. Dies bedeutet, dass auch der volle Versicherungsschutz besteht, wenn man sich mit dem Virus identifiziert hat.

Welche Vorteile bietet eine Jahres-Reisekrankenversicherung?

Eine Jahres-Reisekrankenversicherung bietet Versicherten den Vorteil, dass sie sich mit dem Abschluss einer Versicherung auf allen Reisen gegen die finanziellen Risiken einer Erkrankung oder eines Unfalls absichern, die während eines Jahres entstehen können. Für die Versicherten ergibt sich hierdurch der Vorteil, dass sie nicht für jede einzelne Reise eine separate Versicherung abschließen müssen.

Fazit

Wer sich auf Reisen begibt, denkt oft nicht daran, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Ein finanzielles Risiko ergibt sich z. B., wenn sich nach einer Erkrankung oder einem Unfall im Urlaubort unvorhergesehene Kosten für die Behandlung ergeben.

Eine Reisekrankenversicherung, bietet ihren Versicherten während des gesamten Jahres einen umfassenden Krankenversicherungsschutz . Dies ist besonders lohnenswert, wenn Versicherte mehrmals im Jahr auf Reisen gehen. Sie profitieren davon, dass sie nicht für jede einzelne Reise eine separate Versicherung abschließen müssen.

Zu den Versicherungsleistungen der Reisekrankenversicherung gehören die Übernahme der Behandlungskosten vor Ort und die Übernahme der Kosten, wenn ein Rücktransport erforderlich ist.

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